Eines sollte in keiner Bewerbungsmappe fehlen: das Arbeitszeugnis der letzten Arbeitsstelle. Während früher ein Arbeitszeugnis eher ein Bonus war, ist es heute ein nahezu unverzichtbarer Bestandteil einer Bewerbung.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine Beurteilung Ihrer Arbeit durch Ihren Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dann handelt es sich um ein sogenanntes Endzeugnis. Wird ein Arbeitszeugnis ausgestellt, obwohl der Arbeitsvertrag weiter besteht, wird von einem Zwischenzeugnis gesprochen. Beide können Sie Ihrer Bewerbung als Kopie beifügen. Für die Bewerbung am wichtigsten ist jedoch das Zeugnis Ihrer letzten Arbeitsstelle. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Inhalte haben, können Sie das Arbeitszeugnis überprüfen lassen von externen Experten oder einem Anwalt

Was gehört ins Arbeitszeugnis?

Im Arbeitszeugnis, auch Dienstzeugnis bei Beschäftigten im Öffentlichen Dienst genannt, müssen bestimmte Informationen zu finden sein. Ein Minimum ist, neben Ihrem Namen, die Art und Dauer der Beschäftigung. Möchten Sie sich bei einem anderen Unternehmen bewerben, macht es Sinn, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen. Darin befindet sich eine genauere Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung. Personaler können sich einen Eindruck bilden, wie gut Sie in Ihrem Arbeitsbereich und mit Ihren Kollegen klar kommen und ob Sie die Ihnen betrauten Aufgaben fachgerecht ausführen können.

Nichts zu suchen haben im Arbeitszeugnis Angaben zu Religion, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, Krankheiten, Fehlzeiten, Schwangerschaft oder Nebentätigkeiten.

Ein Arbeitszeugnis muss am Ende stets von beiden Seiten handschriftlich unterschrieben werden.

Codes im Arbeitszeugnis: Geheimsprache der Personaler

Wie die Arbeitgeber beziehungsweise Personalchefs oder Abteilungsleiter ein Arbeitszeugnis formulieren, ist ihnen selbst überlassen. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass die Bewertung der Arbeit eindeutig sein muss. Beim Lesen soll also insbesondere der betroffene Arbeitnehmer direkt wissen, ob seine Leistungen gut oder schlecht beurteilt werden.

Soweit die Theorie, doch in der Praxis zeigt sich oft ein anderes Bild. Denn viele Arbeitszeugnisse werden mit bestimmten Floskeln gefüllt. Die hören sich zunächst positiv an, ergeben bei genauerem Hinsehen aber mitunter einen anderen Eindruck. Es schadet keinesfalls, sich mit den typischen Redewendungen in Arbeitszeugnissen zu befassen. Nur so erhalten Sie den vollen Durchblick.

Floskeln und Codes im Arbeitszeugnis

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der häufigsten Formulierungen und die dazugehörigen Schulnoten:

Sehr gut / Note 1: „… stets zur vollsten Zufriedenheit…“

Gut / Note 2: „… stets zur vollen / zur vollsten Zufriedenheit…“

Voll-Befriedigend / Note 2-3: „… stets zur Zufriedenheit…“

Befriedigend / Note 3: „… stets zur Zufriedenheit…“

Ausreichend / Note 4: „… zur Zufriedenheit…“

Mangelhaft / Note 5: „… im Großen und Ganzen zur / zu unserer Zufriedenheit…“

Ungenügend / Note 6: „… hat sich (stets) bemüht…“

Was tun, wenn Sie kein Arbeitszeugnis besitzen?

Haben Sie kein aktuelles Arbeitszeugnis und können Sie sich dieses auch nicht nachträglich ausstellen lassen, wird der Personaler Sie zunächst anhand Ihres Lebenslaufes bewerten. Sie sollten dann also einen besonderen Fokus auf Ihren Lebenslauf legen und diesen möglichst detailreich gestalten. Übrigens ist es auch möglich, ein Arbeitszeugnis nachträglich ausstellen zu lassen. Fragen Sie hierzu einfach bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach.

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