Sie verlassen Ihre bisherige Firma und bewerben sich bei Ihrer Wunschfirma?

Dafür sollten Ihre Bewerbungsunterlagen Sie natürlich auch im besten Licht präsentieren und dazu gehört auch das richtige Arbeitszeugnis von Ihrem bisherigen Chef.
Es gibt Vorgesetze, die sehr versiert im Verfassen von Arbeitszeugnisse sind, anderen fällt das korrekte Formulieren hingegen ziemlich schwer. Dazu kommt, dass Chefs ohnehin meist im Stress sind und Ihre Energien bevorzugt für die tagesaktuellen Aufgaben innerhalb der Firma einsetzen. Daher sollten Sie als Mitarbeiter genau darauf achten, dass ihr Arbeitszeugnis auch tatsächlich „wohlwollend“ verfasst ist und präzise Auskunft darüber gibt, mit welchen Aufgabengebieten Sie in der Vergangenheit in der Firma betraut waren und wie sie diese ausgeführt haben.
Nicht jede Formulierung, die sich eigentlich positiv anhört, wird auch in einem Arbeitszeugnis so betrachtet. Wie Sie ja vermutlich bereits gehört haben, existiert ein spezieller Code, also eine Art Geheimsprache für Formulierungen in Arbeitszeugnissen.

Da Arbeitszeugnisse ja nicht negativ formuliert sein dürfen, um der beruflichen Weiterentwicklung des Bewerbers nicht im Wege zu stehen, drücken positive Formulierungen in unterschiedlichen Abstufungen die tatsächliche Wertung Ihrer geleisteten Arbeit aus.

Wenn Ihr Chef also schreibt: „Herr Schröder führte die buchhalterischen Vorgänge jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheut aus“ entspricht dies der Note „sehr gut“. Wäre dort statt von einer „vollsten Zufriedenheit“ lediglich von einer „vollen Zufriedenheit“ die Rede, gilt dies bereits als leichte Abstufung nach unten und entspräche der Note „gut“. Ebenfalls ist es beim Verfassen und auch Lesen eines Arbeitszeugnisses wichtig, auf die enthaltenen Zeitangaben zu achten. „Jederzeit“ oder „immer“ wirkt besonders vorteilhaft, Angaben wie „meistens“ oder „in der Regel“ drücken hingegen schon Anpassungen nach unten hin aus, die für weniger Konstanz in der Erbringung von guten Arbeitsleistungen stehen.

Formal gehört in ein korrektes Arbeitszeugnis natürlich die Firmenbezeichnung, der Name des Mitarbeiters, die Position, das Datum des Eintritts in die Firma, ebenso wie das Datum des voraussichtlichen Ausscheidens und die Unterschrift einschließlich der geschäftlichen Position des Vorgesetzten. Wenn der Chef mit der Leistung und dem persönlichen Verhalten des Mitarbeiters während der Arbeitszeit zufrieden war und ihn nur ungern gehen lässt, wird dies am Ende des Zeugnisses durch eine Bedauernsformel ausgedrückt: „Zu unserem größten Bedauern verlässt uns Herr Schröder zum 1.5.2021 um sich neuen beruflichen Herausforderungen als Buchhalter zu stellen“. Gute Wünsche für die Zukunft sollten ebenfalls enthalten sein: „Wir wünschen ihm von Herzen alles Gute für seine berufliche und persönliche Zukunft.“ Wenn diese Floskeln komplett fehlen, legt dies die Vermutung nahe, dass der Chef froh darüber ist, diesen Mitarbeiter nicht länger beschäftigen zu müssen. Auch an der Länge des Zeugnisses lässt sich die dem Mitarbeiter gegenüber gebrachte Wertschätzung ablesen: eine Seite ist das Minimum, zwei Seiten wirken noch besser.

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