Wer den Beruf eines Strafverteidigers ausüben will, muss zunächst sein Abitur machen und dann ein Jurastudium absolvieren. Während oder nach einem Jurastudium können verschiedene Wege eingeschlagen werden. Einer davon ist der eines Rechtsanwaltes, der auch als Verteidiger seiner Mandanten vor Gericht tätig werden kann. Der Strafverteidiger, der in der deutschen Strafprozessordnung, kurz StPO, einfach als Verteidiger bezeichnet wird, ist vor Gericht der rechtliche Beistand für einen Beschuldigten, der dessen Interessen gegen die Anklage durch den Staatsanwalt wahrnimmt. Jeder Beschuldigte hat das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Der Strafverteidiger ist neben dem Gericht und dem Staatsanwalt ein selbstständiges und unabhängiges Organ zur Rechtspflege.

Der lange Weg zum Strafverteidiger

Anwalt oder Anwältin zu werden und als Strafverteidiger in Hamburg tätig zu werden, ist im eigentlichen Sinne kein Ausbildungsberuf. Die Voraussetzung anwaltlicher Tätigkeit ist ein Abschluss als Volljurist. Die Bezeichnung erlangt man, indem man ein Jurastudium abschließt sowie das Erste und das Zweite Staatsexamen und im Anschluss ein Rechtsreferendariat mir Erfolg absolviert. Ein Jurastudium erfordert eine gewisse Begabung und viel Fleiß, denn es ist nicht ganz einfach. Allein der Hochschulabschluss etwa als Bachelor oder als Master reicht als Qualifizierung noch nicht aus, um Rechtsanwalt zu werden. Das berufliche Profil eines Anwalts ist so anspruchsvoll wie abwechslungsreich. Die anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich auch nicht allein auf die eines Strafverteidigers. Ein Anwalt kann auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und in ganz verschiedenen Bereichen tätig sein. Er kann beraten, Verträge aufsetzen und Vergleiche aushandeln.

Das Jurastudium ist erst der Anfang

Um für ein Jurastudium zugelassen zu werden, gibt es zunächst keinen zentralisierten Numerus Clausus wie etwa für ein Medizin- oder Pharmaziestudium. Ein gutes Abitur ist trotzdem Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung um ein Jurastudium. Das Jurastudium selbst dauert in der Regel neun Semester und damit viereinhalb Jahre. In den ersten vier Semestern absolviert man das Grundstudium, in dem die Studenten und Studentinnen die Basiskenntnisse im Strafrecht, Bürgerlichen Recht und Öffentlichen Recht erlangen. Das Grundstudium schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Es folgt das Hauptstudium, in dem die Kenntnisse vertieft werden.

Die Spezialisierung beginnt jetzt

Im Hauptstudium beginnt zudem die Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete. Es gibt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland mehr als 300 Schwerpunktbereiche, die von Universität zu Universität verschieden sind. Möglich sind beispielsweise Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Medienrecht oder auch Kriminalwissenschaften. Nach vier Semestern des Hauptstudiums erfolgt eine erste juristische Prüfung, die sich in die Schwerpunktsbereichsprüfung und die Pflichtfachprüfung unterteilt. 70 Prozent der Prüfung sind staatlich und die restlichen 30 Prozent sind der Schwerpunktbereich, der durch die Universität selbst geprüft wird.

Es folgt die praktische Ausbildung

Nach dem Staatsexamen gilt es nun, die Theorie in die Praxis umzusetzen. Es folgt ein zweijähriges Referendariat, das offiziell Vorbereitungsdienst genannt wird. In dieser Zeit ist auch schon eine aktive Teilnahme an Verhandlungen vor Gericht möglich. Das Referendariat umfasst fünf verschieden Stationen, die von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich sein können. Das sind die Zivilstation, die Verwaltungsstation, die Strafstation, die Anwaltsstation und die Wahlstation. Zum Referendariat gehören begleitende Lehrveranstaltungen, bei denen es sich meist um Referendare handelt. Vor der Wahlstation erfolgt das schriftliche Zweite Staatsexamen, zu dem mehrere Klausuren gehören.

Die Zulassung als Rechtsanwalt

Das Berufsrecht für Rechtsanwälte wird durch die Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA und durch die Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO geregelt. Um eine Zulassung zu erhalten, muss zuerst eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dann legt man seine Unterlagen der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer vor und reicht den Zulassungsantrag per Post ein. Es muss dann eine Gebühr entrichtet und ein Eid abgelegt werden. Man erhält endlich die Zulassungsurkunde. Als Volljurist und Anwalt darf man nun Mandanten beraten und auch als Strafverteidiger tätig werden.

Der Arbeitsalltag des Anwalts

Der Arbeitsalltag eines Strafverteidigers ist nicht immer so aufregend, wie Sie es sich vielleicht nach der Lektüre eines spannenden Krimis vorgestellt haben. Als Strafverteidiger verteidigt man nicht nur „schwere Jungs“, sondern beispielsweise im Arbeits- oder Verkehrsrecht auch ganz „normale“ Menschen. Viel Arbeit muss in die Recherche und in die Vorbereitung für Prozesse gesteckt werden, die auch sehr unspektakulär sein können.

Vielleicht gefällt dir auch das:

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert