Um den Zahltag, kurz vorher oder danach, erhält ein Arbeitnehmer die Lohnabrechnung. Hauptsächlich interessant ist für die meisten, was unter dem Strich steht, also der Nettolohn. Aber eine Lohnabrechnung online mit ePAYSLIP beinhaltet noch viel mehr.

Das gehört in eine Lohnabrechnung

– Verdienst in Euro
– Zuschläge und Zulagen, zum Beispiel für Schichtarbeit
– Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung)
– Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer)
– Arbeitsstunden plus Stundenlohn
– Steuerfreibetrag, Kinderfreibetrag
– Vorschuss, Aufwandsentschädigung
– Vermögenswirksame Leistungen
– Sachbezüge

Darüber hinaus muss die Lohnabrechnung auch Angaben zum Arbeitnehmer selbst enthalten, damit klar ersichtlich ist, auf wen sich die Abrechnung bezieht. Sie finden also, in der Regel oben links, Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-ID, Steuerklasse und die interne Personalnummer des Arbeitnehmers. Selbstverständlich muss auf dem Lohnstreifen auch klar und deutlich ersichtlich sein, von welchem Unternehmen der Arbeitnehmer sein Geld erhält.

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung nach § 108 GewO

In Paragraph 108 der Gewerbeordnung ist geregelt, dass jeder Arbeitgeber in Deutschland seinen Arbeitnehmern eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen hat. Heutzutage sind elektronisch erstellte Lohnauszüge die Regel. Der Arbeitgeber darf sie aber auch handschriftlich ausstellen, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Übrigens: der Arbeitgeber muss die Lohnabrechnung zwar zur Verfügung stellen, allerdings ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, sie selbstständig abzuholen. Unternehmen sind also nicht dazu verpflichtet, die Gehaltsabrechnungen zum Beispiel per Post zuzuschicken. Sie können auch erwarten, dass die Mitarbeiter ihre Lohnstreifen selbst im Büro abholen.

Aufschlüsselung des Lohns

Die Lohnabrechnung ist ein offizielles Dokument, welches detailliere Angaben zum Verdienst enthält. Obwohl für Sie wahrscheinlich zunächst lediglich zählt, was nach den ganzen Abzügen noch übrig bleibt, können Sie hier noch viel mehr über ihren Verdienst erfahren. Denn neben dem Nettolohn muss die Lohnabrechnung alle Abzüge nachvollziehbar aufschlüsseln.

Sie können der Lohnabrechnung entnehmen, wie viele Arbeitsstunden zu welchem Stundenlohn Sie gearbeitet haben. Hinzu kommen die Zulagen, zum Beispiel Schichtzulagen, Zulagen für Feiertage und Sonntage und so weiter. Die Abzüge machen einen großen Teil des Lohnstreifens aus. Sie beinhalten einerseits die Sozialabgaben, worunter Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen. Ebenfalls abgezogen werden aber auch die Lohnsteuer, je nach Steuerklasse, und die Kirchensteuer, sofern eine Kirchenzugehörigkeit besteht.

Lohnabrechnung bei Minijob / geringfügiger Beschäftigung

Die bisherigen Angaben beziehen sich lediglich auf Lohnabrechnungen für einen Vollzeitjob oder einen Midi-Job. Für Mini-Jobs gibt es andere Vorgaben zur Lohnabrechnung.

Als Arbeitnehmer in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zahlen Sie keine Abgaben zur Sozialversicherung. Das gilt aber nur, wenn Sie den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers nicht freiwillig zum aktuellen Beitragssatz aufstocken. Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge für Rentenversicherung, Krankenversicherung und Lohnsteuer. Diese werden Ihnen als Arbeitnehmer aber nicht abgezogen, Sie erhalten Ihren Bruttolohn als Nettolohn. Daneben muss der Arbeitgeber Mini-Jobber bei der Knappschaft anmelden und die entsprechenden Beiträge zahlen.

Aufbewahrungspflicht für Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Dass Lohnstreifen 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, gilt nicht für die Arbeitnehmer, sondern lediglich für Unternehmen. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Lohnabrechnungen so lange aufzubewahren. Trotzdem wird aber empfohlen, sie sogar bis zum Renteneintritt zu archivieren. So können eventuelle Unklarheiten beim Rentenbezug mit den archivierten Lohnabrechnungen vielleicht geklärt werden.

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