Sie befinden sich gerade im Studium der Zahnmedizin und werden dieses bald abschließen? Dann ist es durchaus interessant sich einmal mit den Möglichkeiten des späteren Berufslebens und vor allem mit dem Einstieg ins Berufsleben zu befassen.

Ob eigene Praxis, die Gründung einer Gemeinschaftspraxis mit anderen Zahnärzten oder in die Lehre und Forschung zu gehen. Die Möglichkeiten nach dem Erhalt der Approbation sind breit gefächert. Was allerdings fast allen Möglichkeiten gemein ist, ist das Abschließen der sogenannten Zweijährigen Vorbereitungszeit. In Deutschland tätige Zahnärzte und Zahnärztinnen besitzen bis auf wenige ausnahmen eine Kassenärztliche Zulassung. Dies ist nämlich erforderlich um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen und diese Leistungen dann am Ende auch abrechnen zu können. Da fast 90% der deutschen Bevölkerung gesetzlich versichert ist, ist es wichtig die Kassenärztliche Zulassung zu erhalten. Und dies ist nur durch das Ableisten der zweijährigen Vorbereitungszeit möglich. Diese Vorbereitungszeit wird meist bei einer zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen Praxis absolviert. Währenddessen ist man arbeitsrechtlich in der Praxis angestellt und genießt so auch die Vorteile einer Anstellung wie den einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, oder den Mutterschutz im Falle einer Schwangerschaft.

Weiterbildung in bestimmten Fachbereichen

Nach dem Abschluss des Studiums besteht ebenso die Möglichkeit sich in unterschiedlichen Fachbereichen zu spezialisieren. So zum Beispiel in der Kieferorthopädie oder der Oralchirurgie. Diese Spezialisierung erfolgt in der Regel nach dem Ableisten der zweijährigen Vorbereitungszeit. Danach geht es mit drei Jahren fachspezifischer Weiterbildung weiter. In dieser Zeit der Weiterbildung befindet man wie in den Jahren der Vorbereitungszeit in einem Angestelltenverhältnis.

Angestellter Zahnarzt

Des Weiteren besteht nach dem Ableisten der Vorbereitungszeit die Möglichkeit dauerhaft in Teil- oder auch Vollzeit in einer Praxis als angestellter Lippstadt Zahnarzt oder Zahnärztin tätig zu sein. Hierbei erhalten Sie festes Einkommen und haben feste Arbeitszeiten. Ebenso unterliegen sie den Schutzvorschriften für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und genießen deshalb die Vorteile eines Angestelltenverhältnisses. Das Angestelltenverhältnis bringt allerdings auch Nachteile mit sich. So sind Sie nicht maßgeblich an dem finanziellen Part der Praxis beteiligt und profitieren im Falle einer serh gut laufenden Praxis nicht. Dies ist bei der nächsten Möglichkeit anders.

Selbständige Tätigkeit in einer Einzelpraxis

Sind sie selbständiger Zahnarzt oder Zahnärztin und gründen eine Einzelpraxis können sie jegliche Entscheidungen alleine treffen. So entscheiden Sie zum Beispiel über Personalfragen, die Öffnungszeiten, Ihren fachlichen Schwerpunkt oder auch die Praxiseinrichtung. Jedoch tragen Sie auch das finanzielle Risiko alleine.

Die Gemeinschaftspraxis

Hierbei teilen sie sich die Praxisräume gemeinsam mit anderen Ärzten. Dabei werden gewisse Entscheidungen gemeinsam getroffen udn es geht darum sich abzustimmen. Es bringt jedoch den großen Vorteil mit sich, im Falle von Urlaub oder Krankheit gegenseitg vertreten zu können. Des Weiteren ist es möglich eine Praxis mit Ärzten unterschiedlicher Fach Spezialisierungen zu führen um so den Patienten ein möglich breites Spektrum der Behandlungsmöglichkeiten zu bieten.

Wie gelingt nun der Einstieg ins Berufsleben?

Veränderungen und Neustarts bringen oftmals Herausforderungen mit sich. In einem Neuanfang, wie einer neuen Anstellung liegen allerdings auch einige Chancen verborgen. Das Wissen, welches Sie sich im Studium angeeignet haben, kann nun endlich Anwendung finden. Trotzdem beginnt die wohl eigentliche Lernphase erst jetzt. Das Berufsleben fühlt sich oftmals ganz anders an, als der Alltag an der Uni. Deshalb ist wohl das Wichtigste: Bleiben Sie neugierig, offen und bereit Neues zu lernen. Fragen zu stellen, bei anderen Ärzten und Kollegen ist das wohl wichtigste Werkzeug um sich schnell im Berufsalltag einzufinden.

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