Trainee-Vertrag I – Bestandteile des Arbeitsvertrags für Trainees |
|
|
|
| Montag, den 26. Juli 2010 um 19:05 Uhr | |
|
Inhalte des Trainee-Vertrags - Der Schnell-CheckJeder Trainee-Vertrag sollte verbindlich die folgenden Punkte beinhalten und regeln:
Inhalte des Trainee-Vertrags - Im Einzelnen
Art und Dauer des ArbeitsverhältnissesDer Zeitraum für den das Traineeprogramm angelegt ist. Normal sind Vereinbarungen zwischen 6 und 24 Monaten. Hin und wieder finden sich aber auch Traineeprogramme mit einer Dauer von 36 Monaten. Es lassen sich zwei Arten der Anstellung in Traineeprogrammen unterscheiden:
Die Mehrzahl der Arbeitsverträge für Trainees ist befristet. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Abschluss des Programms, also mit dem Erreichen der vereinbarten Programmlänge automatisch beendet ist. Eine Kündigung ist nicht nötig. Bei einem unbefristeten Vertrag, muss das Arbeitsverhältnis von zumindest einem der beiden Vertragspartner beendet werden. Ansonsten endet es erst, wenn der ehemalige Trainee, das Rentenalter erreicht, stirbt oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Nur einige wenige Unternehmen bieten Ihren Trainees von Beginn an unbefristete Arbeitsverträge an. Alle anderen müssen nach dem Traineeprogramm einen neuen Arbeitsvertrag abschließen, um das Beschäftigungsverhältnis weiter fortzuführen. Allerdings machen die Unternehmen auch gerne mal Fehler, wenn es um die Befristung geht. Mehr dazu in unserem zweiten Teil „Arbeits-Verträge für Trainees" . Tätigkeitsbeschreibung und Aufbau- und AblaufplanMöglichst ausführlich sollte auch die Tätigkeitsbeschreibung in den Vertrag aufgenommen werden. Naturgemäß wird diese für Trainees breiter ausfallen, als für Direkteinsteiger, da ein größeres Spektrum an Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen des Durchlaufs durch die verschiedenen Abteilungen anfallen wird. Da hierin eine der Stärken eines Traineeprogramms liegt, sollte man diesen Teil nicht zu weit einschränken. Teil der Tätigkeits- oder Stellenbeschreibung sind: Zuständigkeiten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Einordnung in die betriebliche Organisation. WICHTIG: Zukünftige Trainees sollten insbesondere darauf achten, dass ein genauer Ausbildungsplan, bzw. ein detaillierter und vorher besprochener Aufbau- und Ablaufplan des Traineeprogramms eingang in den Vertrag findet. Immer wieder kommt es vor, dass Hochschulabsolventen via schlecht bezahltem Traineeprogramm als billige Arbeitskraft ausgebeutet werden sollen. Hiervor kann man sich schützen, indem man schon vor Beginn des Programms die Inhalte schriftlich fixiert und es somit gar nicht erst zu Unstimmigkeiten kommt. Im Zweifel über die Inhalte kann sich der Trainee dann immer auf den im Trainee-Vertrag integrierten Ablaufplan berufen. ProbezeitUnbefristete Arbeitsverhältnisse beginnen in den meisten Fällen mit einer Probezeit. Die Probezeit darf höchstens 6 Monate betragen und ermöglicht es dem Arbeitgeber, wie auch dem Arbeitnehmer, die Arbeitsstelle und den Trainee-Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem Tag zu kündigen. Die Möglichkeit Urlaub zu nehmen kann in der Probezeit eingeschränkt, bzw. komplett vom Arbeitgeber verweigert werden. Die Vereinbarung einer Probezeit muss mit in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Start des TraineeprogrammsDer Termin für den ersten Arbeitstag sollte selbstverständlich konkret im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Ort der BeschäftigungGerade bei Konzernen und großen Unternehmen, die eine Vielzahl von Traineeprogrammen Deutschland- oder weltweit unterhalten, sollte dieser Punkt genau definiert werden. Wer gerne reist, möchte womöglich sicher sein, nicht nur an einer Stelle, sondern auch im Ausland eingesetzt zu werden. Wer Familie hat, möchte eventuell genau dies ausschließen. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte man diese Präferenzen als Teil der Tätigkeitsbeschreibung oder der Aufbau- und Ablaufplanung des Traineeprogramms im Arbeitsvertrag fixieren. Die Höhe des Trainee-GehaltsWohl einer der wichtigsten Punkte im Trainee-Vertrag. Alle Vereinbarungen bezüglich der Trainee-Vergütung sollten hier festgehalten werden. Dies betrifft sowohl die Zahlungsmodalitäten, als auch vereinbarte Erhöhungen des Trainee-Gehalts im Anschluss an die Probezeit oder nach Erreichen einer bestimmten Länge des Programms. ArbeitszeitDie wöchentliche Arbeitszeit gehört selbstverständlich genauso in den Trainee-Vertrag, wie auch alle Absprachen bezüglich der Überstunden und deren Abbau. Die Höchstarbeitszeit ist durch den Gesetzgeber auf 8 Stunden täglich festgelegt. Da durchaus eine 6-Tage Woche möglich ist, beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden. Pro Tag sind darüber hinaus bis zu 2 Stunden Mehrarbeit möglich. Diese Mehrarbeit muss allerdings durch Freizeitausgleich (Minderarbeit) so abgegolten werden, dass innerhalb von 6 Monaten ein Tagesdurchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird. Auch Überstunden sind ein wichtiges Thema. Teilweise gelten diese bis zu einer bestimmten Anzahl pauschal als abgegolten. Auch dies muss in den Vertrag aufgenommen werden, ist aber rechtens. Eine gesetzliche Grundlage für Überstunden-Zuschläge gibt es nicht, kann aber mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn es keine Regelung dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt, können die Überstunden bei monetärer Abgeltung zum normalen Stundensatz ausgezahlt werden. Warum Arbeitgeber hier gerne mal was „falsch machen" verraten wir im zweiten Teil „Arbeits-Verträge für Trainees" . UrlaubGesetzlich vorgeschrieben ist ein Urlaubsanspruch von 24 Werk- oder 20 Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Die meisten Arbeitgeber erlauben allerdings zwischen 25 und 30 Urlaubstage pro Jahr. Der Urlaubsanspruch entsteht nur für die Monate, die der Arbeitnehmer voll gearbeitet hat. Beginnt das Traineeprogramm am 04.01.2011, entsteht für den Januar kein Urlaubsanspruch. Natürlich steht es dem Arbeitgeber frei, trotzdem Urlaub für den Januar zu gewähren. Arbeitet ein Trainee über die ersten 6 Monate des Jahres hinaus, entsteht im automatisch der komplette Urlaubsanspruch für das gesamte Jahr. KündigungNormale Arbeitsverträge sind jederzeit kündbar. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und im Kündigungsschutzgesetz festgeschrieben. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber. Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderweitiges vermerkt ist, bleibt die Kündigungsfrist des Trainees und späteren Angestellten aber unverändert. Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zur Mitte oder zum Ende des Monats. Befristete Verträge als Sonderform des Arbeitsvertrags können nur gekündigt werden, wenn eine Kündigung ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt wurde. Ist die nicht der Fall, ist ein vorzeitiges Auflösen des Arbeitsverhältnisses mit dem Trainee nicht auf Basis einer ordentlichen Kündigung möglich. Nebenabreden und sonstige VereinbarungenWenn im Zuge der Vertragsverhandlungen weitere Punkte abgesprochen wurden, sollten auch diese im Vertrag schriftlich fixiert werden. TarifvertragWenn es einen Tarifvertrag gibt, an dem sich der Trainee-Vertrag, beziehungsweise einzelne Klauseln daraus orientieren oder der für den Vertrag gelten soll, muss dies explizit im Vertrag festgehalten werden. Automatisch gültig ist ein Tarifvertrag nur, wenn sowohl der Trainee, als auch der Arbeitgeber tarifgebunden sind, d.h. in der jeweiligen Gewerkschaft, bzw. dem Arbeitgeberverband Mitglied sind. Diese Informationen ersetzen keine Beratung durch einen fachkundigen Rechtsbeistand und sind ohne Gewähr.
|
|
| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 15. August 2010 um 17:56 Uhr |





Das Arbeitsrecht und die Unternehmen in Deutschland machen es Berufseinsteigern nicht immer einfach. Arbeitsverträge sind oft voller komplizierter und kryptischer Klauseln und nicht selten fehlen in Verträgen wesentliche Bestandteile oder verstoßen schlicht gegen geltendes Gesetz. Da der Trainee- oder Arbeitsvertrag allerdings einen großen Teil des zukünftigen Lebens regelt, sollten Berufseinsteiger - ob