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Mittwoch, den 10. März 2010 um 14:00 Uhr |
Traineeprogramme können auch als Berufsausbildung zählen und somit zum Empfang von Kindergeld berechtigen.
Auch wenn es die meisten Trainees aufgrund der Höhe ihres Trainee-Gehalts nicht betrifft, für viele dürfte diese Information eine Erleichterung sein. Denn der Beschluss des Landgerichts Münster führt immerhin dazu, „dass eine nach Abschluss eines Hochschulstudiums erfolgte Trainee-Anstellung als Berufsausbildung anerkannt werden kann und somit zum Bezug von Kindergeld berechtigt.“
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