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Kindergeld für Traineeprogramme

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Samstag, den 10. Januar 2009 um 15:33 Uhr

Paragraph - Grafik von Gerd Altmann - PixelioTraineeprogramme können auch als Berufsausbildung zählen und somit zum Empfang von Kindergeld berechtigen.

Die Schule hat man schon lange abgeschlossen, das Studium ebenso. Vor kurzem hat das neue Traineeprogramm begonnen, welches aber nicht die erhoffte Vergütung bringt und finanziell sieht es daher eher mau aus. Hoffnung ist in Sicht - denn wenigstens eine kleine Finanzspritze ist nach neuer Rechtsprechung von der Familienkasse zu erhoffen.

Ein neues Urteil macht es möglich und stellt klar, dass Traineeprogramme als Teil einer Berufsausbildung anerkannt werden können. Dies bedeutet, dass bei einer solchen Anerkennung die Familienkasse Kindergeld für den Trainee an die Eltern bezahlen muss. Natürlich sind auch hier Höchstgrenzen zu beachten, Pflichten zu erfüllen und Anträge zu schreiben, aber die rechtliche Möglichkeit ist gegeben. Ausführliche Informationen zum Thema „Kindergeld für Trainees “ in unserem gleich lautenden Beitrag .

Bildquelle: © Gerd Altmann | PIXELIO